Rechtliches für (werdende) Mütter
- Väter - Eltern
In dieser Rubrik werdet ihr rechtliches
vorfinden, was wichtig für den bevorstehenden Wochenschutz, Mutterschutz u.
dgl. ist.

Stillenden Müttern ist auf
verlangen die zum Stillen ihrer Kinder erforderlichen Zeit frei zu
geben. Diese beträgt, wenn die Dienstnehmerin mehr als 4,5 Stunden
arbeitet, 45 Minuten, wenn sie 8 und mehr Stunden arbeitet, zweimal je
45 Minuten täglich.
Durch die Gewährung der Stillzeit darf kein Verdienstausfall eintreten,
sie darf auch nicht eingearbeitet werden. Stillenden Mütter haben bei
Wiederantritt des Dienstes dem Dienstgeber Mitteilung zu machen, dass
sie stillen und auf Verlangen des Dienstgebers eine Bestätigung eines
Arztes oder einer Mütterberatung vorzulegen.
Werdenden uns stillenden Müttern, die in Arbeitsstätten sowie auf
Baustellen beschäftigt sind, ist es zu ermöglichen, sich unter
geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.


Letzte Aktualisierung am 25.09.2007
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